Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot
Diese Einrichtungen sind Pflegeeinrichtungen für ältere, in der Regel pflegebedürftige Menschen. Alle notwendigen Leistungen wie Wohnraum, Verpflegung, Pflege-, Teilhabe- oder andere Unterstützungsleistungen werden gegen die Zahlung eines Entgeltes zur Verfügung gestellt oder vorgehalten. Diese Einrichtungen haben unterschiedliche Größen, die Bewohnerinnen und Bewohner wohnen in der Regel in einem Einzel- oder Zweibettzimmer.
Eine regelmäßige Überprüfung dieser Einrichtungen findet durch die Beratungs- und Prüfbehörden nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe statt.