Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist ein zeitlich begrenztes Wohnangebot. Die maximale Wohndauer beträgt drei Monate. Das Wohnangebot kann in einem separaten Gebäude oder in einer anderen Wohnform integriert sein. In dem Haus werden in der Regel alle notwendigen Betreuungs-, Pflege- und Unterstützungsleistungen, sowie Verpflegung von einem Anbieter erbracht (Vollversorgung).
Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot
Diese Einrichtungen sind Pflegeeinrichtungen für ältere, in der Regel pflegebedürftige Menschen. Alle notwendigen Leistungen wie Wohnraum, Verpflegung, Pflege-, Teilhabe- oder andere Unterstützungsleistungen werden gegen die Zahlung eines Entgeltes zur Verfügung gestellt oder vorgehalten. Diese Einrichtungen haben unterschiedliche Größen, die Bewohnerinnen und Bewohner wohnen in der Regel in einem Einzel- oder Zweibettzimmer.
Eine regelmäßige Überprüfung dieser Einrichtungen findet durch die Beratungs- und Prüfbehörden nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe statt.