betreute Wohngruppe
Betreute Wohngruppen befinden sich in der Entstehungsphase. Daher finden sich nicht in allen Städten und Landkreisen entsprechende Angebote.
Betreute Wohngruppen, in denen ältere Menschen mit Pflege- und/oder Unterstützungsbedarf zusammen leben, werden im Gegensatz zu selbstorganisierten Wohngemeinschaften oft von ambulanten Pflegediensten, Wohnungsgesellschaften und anderen Leistungserbringern gegründet. In solchen eigenständig betreuten Wohngruppen mit bis zu zwölf Bewohnerinnen und Bewohnern können Pflege-, Teilhabe- und andere Unterstützungsleistungen und Verpflegung von unterschiedlichen Anbietern individuell in Anspruch genommen werden. Mit dem Vermieter schließen alle Bewohnerinnen und Bewohner ein eigenes Mietverhältnis. Lediglich die Gesamtversorgung wird von einem der Anbieter oder vom Vermieter organisiert. Diese Wohngruppen werden wie privater Wohnraum gewertet, wenn sie nach dem Landesgesetz alle dafür nötigen Voraussetzungen erfüllen, die auch an selbstorganisierte Wohngemeinschaften gestellt werden. In diesem Fall unterliegen sie nur bei Beschwerden der staatlichen Prüfung. Wir empfehlen Ihnen, sich in den notwendigen Fragen des Brandschutzes bereits im Planungsstadium Ihres Projektes sich an das für Sie zuständige Bauamt zu wenden.