Betreuungsgerichte

Betreuungsgerichte sind unter anderem für Betreuungen, Unterbringungen, betreuungsgerichtliche Zuweisungen und Pflegschaften für volljährige Menschen zuständig.

Eine Übersicht über die Betreuungsgerichte in Rheinland-Pfalz finden Sie auf den Seiten des Justizministeriums.

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