Betreuung (Vormundschaft)

 

Ein Erwachsener kann manche Sachen nicht selbst regeln. 

Für ihn wird eine Person bestimmt. Die nennt man Betreuer.

Das macht das Amtsgericht.

Man kann sich auch einen Betreuer aussuchen. 

 

Diese Betreuer heißen dann gesetzliche Betreuer.

Sie sollen der Person helfen. 

Zum Beispiel bei Geld-Dingen. 

Zum Bespiel bei Fragen zur Gesundheit.

Zum Beispiel mit Ämtern.