Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist ein zeitlich begrenztes Wohnangebot. Die maximale Wohndauer beträgt drei Monate. Das Wohnangebot kann in einem separaten Gebäude oder in einer anderen Wohnform integriert sein. In dem Haus werden in der Regel alle notwendigen Betreuungs-, Pflege- und Unterstützungsleistungen, sowie Verpflegung von einem Anbieter erbracht (Vollversorgung).
Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot
eine Einrichtung ist eine Wohnform, bei der Menschen mit Behinderung in Wohngruppen unterschiedlicher Größe zusammenleben. Die Bewohnerinnen und Bewohner wohnen in der Regel in Einzelzimmern oder Zweibettzimmern. Alle notwendigen Leistungen wie Wohnraum, Verpflegung, Teilhabe- oder andere Unterstützungsleistungen, sowie Pflegeleistungen werden gegen die Zahlung eines Entgeltes zur Verfügung gestellt oder vorgehalten. Diese Einrichtungen haben unterschiedliche Größen. Eine regelmäßige Überprüfung findet durch die Beratungs- und Prüfbehörden nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe statt.