Integrationsämter für schwerbehinderte Menschen

Aufgabe der Integrationsämter ist die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben (§ 102 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).

Sie sind Ansprechpartner für behinderte Menschen und für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betriebliche Arbeitnehmervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen sowie betriebliche Integrationsteams.

Zur Seite der Integrationsämter beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung