selbstorganisierte Wohngemeinschaft
Selbstorganisierte Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf sind ein wichtiger Teil der angestrebten neuen Wohnprojekte. Ziel der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist es, den Bürgerinnen und Bürgern mit Pflegebedarf die Option zu bieten, selbstbestimmt zusammenzuleben und ihren Lebensrhythmus möglichst frei gestalten zu können. In der Regel schließen sich mehrere Interessenten zusammen, um gemeinsam zu wohnen und ihren Betreuungsbedarf zu organisieren. Im ersten Schritt wird eine Auftraggebergemeinschaft, eine Interessengemeinschaft oder ein Verein gegründet, der eine gemeinsame Wohnung organisiert. Mit diesem Vermieter schließen dann alle Bewohnerinnen und Bewohner ein eigenes Mietverhältnis.
Die Rahmenbedingungen für selbstorganisierte Wohngemeinschaften schafft das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe Rheinland-Pfalz. Demnach unterliegen selbstorganisierte Wohnformen keiner Aufsicht sondern entsprechen privater Häuslichkeit, wenn sie die im Landesgesetz genannten Voraussetzungen der Selbstbestimmtheit und Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme von Leistungen erfüllen und bestimmte Größen nicht überschreiten. Das heißt, die Wohngemeinschaft kann ihr Zusammenleben individuell auf ihre persönlichen Bedürfnisse abstimmen und genießt dabei maximale Freiheit.