Menschen mit Behinderung haben in vielen Städten, Landkreisen und Gemeinden eine Interessenvertretung, den kommunalen Behindertenbeirat, gewählt.
Der kommunale Behindertenbeirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber der Kommune, aber auch gegenüber anderen Gremien und Institutionen mit dem Ziel die Selbstbestimmung und Teilhabe am öffentlichen Leben für die in der Gemeinde lebenden Menschen mit Behinderung zu stärken.